Betreff: Re: Bank-Frage
Beides ist korrekt:
Dass man Banküberweisungen nur einmal pro Jahr tätigen kann, hat den Grund, dass Bankguthaben weniger hoch besteuert wird als Bargeld. So wird also die Flucht vor den Steuereintreibern erschwert.
Die Kündigungsfrist beträgt tatsächlich 12 Tage, was einem halben Monat entspricht. Die Angabe "2 Monate" stammt noch aus der Zeit, als ein Monat nur 6 Tage hatte. Das sollte also mal geändert werden...